Seitenbereiche
Steuernews

Mietminderungen und Mietstundung in Corona-Zeiten

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2020/16 die Ergebnisse der Beratungen auf Bund-/Länderebene erörtert.
Illustration

OFD-Kurzinformation

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2020/16 die Ergebnisse der Beratungen auf Bund-/Länderebene bezüglich der steuerlichen Behandlung von Mietausfällen, welche durch die Corona-Pandemie bedingt sind, erörtert.

Keine Kürzung der Werbungskosten

Nach diesem Schreiben führt ein vorübergehender vollständiger oder teilweiser Mieterlass nicht zu einer Neubeurteilung des Mietverhältnisses. Insbesondere wird betont, dass ein in 2020 oder 2021 gewährter Mieterlass nicht zur Anwendung der Regelungen über die Aufteilung der Werbungskosten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil führt. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Miete infolge des Mieterlasses auf unter 66 % der ortsüblichen Marktmiete sinkt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz - EStG).

Stand: 29. März 2021

Bild: Bacho Foto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Seit über 30 Jahren kümmern wir uns um Ihre Anliegen und sind Ihr erster Ansprechpartner für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung! Kontaktieren Sie unser Team in Bergisch Gladbach / Bensberg. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.