BEPS
Unter dem Kürzel BEPS verbirgt sich eine 2019 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den G-20-Staaten gegründete Initiative zu Änderungen in den Besteuerungsrechten der digitalen Wirtschaft. Das bisherige System, wonach sich die Besteuerungsrechte an der physischen Präsenz eines IT-Unternehmens orientieren (das bisherige Betriebsstättenprinzip), soll aufgegeben werden. Stattdessen soll die Besteuerung an der wirtschaftlichen Präsenz des Unternehmens anknüpfen. Wirtschaftliche Präsenz heißt, dass künftig die Besteuerungsrechte diejenigen Staaten innehaben, in denen die Produkte vermarktet bzw. die Digitalprodukte genutzt werden.
Zwei-Säulen-Modell
Derzeit verhandeln 137 Länder über die neue Verteilung des Steuerkuchens. Die Steuerreform wird in einem Zwei-Säulen-Ansatz erarbeitet (vgl. OECD-Pressemitteilung zu BEPS). Die erste Säule umfasst neue Regeln zu den Fragen, wo Unternehmensgewinne besteuert werden können (Anknüpfungsregeln) und zu welchen Anteilen (Gewinnzuweisungsregeln). Die zweite Säule behandelt Aspekte der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS). Außerdem sollen Wege zur Sicherstellung eines bestimmten Steuerniveaus erarbeitet werden, die multinationale Unternehmen mindestens zahlen müssen.
Stand: 29. Juli 2020
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Seit über 30 Jahren kümmern wir uns um Ihre Anliegen und sind Ihr erster Ansprechpartner für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung! Kontaktieren Sie unser Team in Bergisch Gladbach / Bensberg. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!