Fristverlängerung
Als Folge der Coronapandemie beschloss der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“ (BGBl 2021 I S 237) eine verlängerte Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019. Die Fristverlängerung gilt für durch Steuerberater angefertigte Steuererklärungen („beratene Fälle“) und endet am 31.8.2021.
Keine Verzugszinsen
Bei fristgerechter Abgabe werden keine Verzugszinsen fällig. Die regulär fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit wurde für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert und endet am 30.9.2021. Steuernachforderungen für 2019 sind somit erst ab dem 1.10.2021 zu verzinsen.
Stand: 27. Juli 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Seit über 30 Jahren kümmern wir uns um Ihre Anliegen und sind Ihr erster Ansprechpartner für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung! Kontaktieren Sie unser Team in Bergisch Gladbach / Bensberg. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!